ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Vertragsschluss
    1. Der Käufer ist an der Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
    2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
  2. Preise
    1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
    2. Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
  3. Änderungsvorbehalt
    1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
    2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
    3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
    4. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
  4. Lieferung
    1. Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.
    2. Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist, werden bei der Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten berechnet.
  5. Montage
    1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
    2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
  6. Lieferfrist
    1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren.
    2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fälen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 6-Wochen-Frist.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
      (2) Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
    2. (1)Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
      (2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
  8. Gefahrübergang
    Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
  9. Abnahmeverzug
    1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
    2. (1) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.
      (2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
    3. (1) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 10% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
      (2) Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
  10. Rücktritt
    1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind, über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
    2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer XI.
  11. Warenrücknahme
    Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
    1. Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
    2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
      Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
      innerhalb des 1. Halbjahres 25 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 2. Halbjahres 35 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 3. Halbjahres 45 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 4. Halbjahres 55 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 3. Jahres 60 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 4. Jahres 70 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 5. Jahres 75 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 6. Jahres 80 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung
      innerhalb des 1. Halbjahres 35 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 2. Halbjahres 45 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 3. Halbjahres 60 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 4. Halbjahres 70 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 3. Jahres 80 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      innerhalb des 4. Jahres 90 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
      Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
  12. Gewährleistung
    1. Als Gewährleistung kann der Käufer nunächst nur Nachbesserung verlangen, wenn eine Neulieferung unverhältnismäßig ist.
    2. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
    3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessenrer Frist erbringt.
    4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers.
    2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
    3. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2. gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  14. Vertragsänderungen
    Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.